Jagdrecht Praxistipps

Kappe, Brille, Gehörschutz – Was gilt beim jagdlichen Flintenschiessen?

Der Deutsche Jagdverband hat mit Wirkung zum 01.04.2024 eine neue Schiessvorschrift erlassen, die bei einigen Jagdschützen zu Unmut und Unverständnis geführt hat. Wir sind dem nachgegangen und stellen die Erkenntnisse der kleine Recherche vor.

Rechtsanwältin Beate A. Fischer
Autorin und Rechtsanwältin Beate A. Fischer

Die sportlichen Schützenverbände DSB (Deutscher Schützenbund) und BDS (Bund deutscher Schützen) schreiben für das sportliche Flintenschiessen das Tragen von Kopfbedeckung, Gehörschutz und Schiessbrille bereits für alle Wettkampf und Übungsschiessen vor. Der DJV hat zum Beginn der Schiessstandsaison nun nachgezogen und mit seiner Schiessvorschrift neue Regeln aufgestellt. Damit sind dann auch alle Klarheiten beseitigt. Zum einen beruft sich der DJV auf die Geltung der UVV Jagd (VSG 4.4) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als Grundlage der Schiessvorschrift. Die UVV Jagd jedoch schreibt ausschließlich die Benutzung eines Gehörschutzes für das Übungsschießen vor (§ 6 Abs.2) Beim Schießen ist geeigneter Gehörschutz zu tragen. Der Hinweis zu § 6 Abs. 1 – der nicht zur UVV gehört sondern diese nur erläutert – verweist wiederum auf die DJV Schießvorschrift – also ein Zirkelschluss.

Der nächste Widerspruch liegt in der Formulierung der Nr. 2.11. Kleidung und Hilfsmittel der neuen DJV Schiessvorschrift:

Bei allen Wettbewerben im jagdlichen Schießen müssen die Teilnehmer in jagdlicher Kleidung antreten. Im Zweifel entscheidet der Schießleiter. Der persönliche Schutz der Augen, der Ohren und der Kopfhaut ist beim Flintenschießen und Kurzwaffenschießen verpflichtend. Die Benutzung von anschlagunterstützenden Mitteln oder Kleidungsstücken wie z.B. Polsterung, Riemenwerk, Haltungsstützen, Schießjacken oder Hilfsmittel z.B. Irisblenden, Abdeckscheiben, Linsenvorsätze, wie sie beim Sportschießen üblich sind, ist nicht gestattet.

Gilt die Pflicht zur Verwendung von Brille und Kopfbedeckung nur bei Wettbewerben, wie der sprachliche Zusammenhang des vorstehenden Absatzes suggeriert oder bezieht sich diese Pflicht auch auf das Übungs-, Ausbildungs- und Vergleichsschiessen? Die Vorschrift wird von Schützen, Schießständen und den Landesjagdverbänden unterschiedlich interpretiert.  – Also alles in allem ist die neue Schiessvorschrift des DJV kein kautelarjuristisches Meisterwerk.

In der Praxis läuft es darauf hinaus, dass die dem DJV/LJV unterstehenden oder angeschlossenen Schießstände von ihrem Hausrechtgebrauch machen und für jegliches Flintenschiessen das Tragen von Kappe, Brille und Gehörschutz vorschreiben werden und die Aufsichtspersonen dahingehend anweisen. Dieses Vorgehen ist schon zur Vermeidung von Haftungsfolgen auch jedem Schießstandbetreiber dringend anzuraten.

All den Kappen- und Brillenmuffeln erzählt die Verfasserin von einem Vorfall bei einem Parcourschiessen in Hessen. Mir ist ein großer scharfkantiger Taubensplitter ins Gesicht geflogen, Brille und der Schild der Schiesskappe  haben des Stück von den Augen abgehalten. Durch das Schießen mit harter Stahlmunition hat sich die Gefahr von abprallenden Schroten nochmals erhöht. Also bitte nicht maulen – zum eigenen Schutz – Kappe und Brille tragen!

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