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Brut- und Setzzeit – Was Sie wissen müssen

Brut- und Setzzeit

Während der Brut- und Setzzeit verwandeln sich Wiesen, Feld und Wald in eine große Kinderstube, übrigens auch in der unmittelbaren Nähe von Siedlungen.

Für die Jäger ist es die Zeit, Flinte und Büchse im Schrank zu lassen. Der Schutz der zur Aufzucht der Jungtiere erforderlichen Elterntiere steht für den verantwortungsbewussten Waidmann an erster Stelle. Selbst eingefleischte Raub- und Schwarzwildjäger lassen in diesen Monaten (meist) den Finger gerade.   

Hunde sind an der Leine zu führen

In der Brut- und Setzzeit gilt eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Die Maßnahmen während der Brut- und Setzzeit wurden eingeführt, vor allem um Bodenbrüter und Jungtiere vor frei laufenden Hunden zu schützen.

Im Wald und auf Deichen dürfen Hunde in Schleswig-Holstein ganzjährig nur angeleint mitgeführt werden. Die freie Flur darf ganzjährig nur auf Wegen und Wegrändern betreten werden. Während der Brut- und Setzzeit gilt aber auch auf den Feldwegen der Leinenzwang. Felder und Wiesen dürfen grundsätzlich nicht betreten werden, auch wenn diese abgeerntet sind.  Dies dient neben der Acker- und Grünlandkultur auch dem Schutz der dort lebenden Tiere.

Der durch freilaufende Hunde auslöste Stress ist gerade für trächtige Ricken aber auch ihre ungeborenen Kitze gefährlich. Trächtige Ricken verlieren ihre Kitze durch die Hatz und sind auch in ihrer Fluchtgeschwindigkeit stark eingeschränkt. In den Wiesen und Feldern liegende Kitze, junge Feldhasen und Feldlerchen sind trotz der guten Tarnung und wenig Eigengeruch frei laufenden Hunden schutzlos ausgeliefert und bieten eine leichte Beute.

Sehr früh im Jahr bringen die Wildschweine ihre Frischlinge, zur Welt. Die Bache verteidigt ihren Nachwuchs vehement, wenn sie Gefahr wittert. Die Wurfkessel richtet die Bache gerne im dichten Gebüsch, im Jungaufwuchs von Buchen und Kiefern oder im Schilf ein. Besonders gefährdet sind Hunde, aber auch Menschen kamen schon durch die Bache zu Schaden, wenn sie dem Wildschweinnachwuchs zu nahekommen.

Ein weiterer guter Grund, den Hund an der Leine zu halten, ist, dass Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen, bereits nach einem einmaligen Vorfall als gefährliche Hunde eingestuft werden können. Ordnungsbehörden setzen Bußgelder bis zu 10.000 EUR gegen die Hundehalter fest. Hinzukommt, dass Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen, von den Jagdausübungsberechtigten oder anderen beauftragten Jagdscheininhabern getötet werden dürfen.

Bitte nicht anfassen

Junghasen, Rehkitze und Entenküken sind gut getarnt und nahezu unsichtbar, wenn sie sich bei Gefahr nahezu reglos ins Gras oder die Feldmulde drücken. Die Muttertiere lassen den Nachwuchs tagsüber allein, um Fressfeinde nicht auf die Jungen aufmerksam zu machen. Feldhasen suchen ihre Jungen nur zweimal am Tag auf. Einzelne Jungtiere auf der Wiese oder im Feld sind also in der Regel nicht verwaist, sondern werden zu ihrem Schutz allein gelassen. Für den Menschen heißt das, schnell weggehen und die kleinen Jungtiere nicht anfassen. Haben die Jungtiere den Geruch des Menschen erst angenommen, werden sie oft von den Muttertieren nicht mehr angenommen und verhungern.

Vor dem Brennen umschichten

In der Brut- und Setzzeit fallen viele Wildtiere dem Abbrennen von Feuerhaufen zum Opfer. Die im Winter aufgeschichteten Haufen von Reisig, Buschwerk und Sträuchern werden gern als geschützte Dickung für die Vogelbrut und das Setzen von Feldhasen und Kanin angenommen. Vor dem Abbrennen sollten die Haufen umgeschichtet oder besser das Feuer verschoben werden.

Vorsicht bei der Jagdhundeausbildung

Die Jagdhundeausbildung gilt in Schleswig-Holstein als Teil der Jagdausübung. Auch während der Brut- und Setzzeit ist es Jägern daher erlaubt, in den Wäldern, auf Feldern und dem Grünland zu trainieren. Insbesondere aber während den Schonzeitmonaten ist auf den Jungtierschutz zusätzlich Rücksicht zu nehmen.   

Autorin und Rechtsanwältin Beate A. Fischer

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