Jagdrecht Praxistipps

Wider dem Mähtod – wie Jäger und Landwirte gemeinsam handeln können

Allein in Deutschland fallen jährlich schätzungsweise 500.000 Rehkitze, Junghasen und Bodenbrüter wie Fasan und Rebhuhn dem Mähtod zum Opfer. Mähverluste unter Jungwild sind kein neues Problem, doch sorgen Flächenzusammenlegungen sowie immer schnellere und breitere Maschinen für große Verluste beim Niederwildbesatz. Wildkörper in Silage und Heu verursachen Botulismus in Rinderbetrieben. 

Neben dem Mähschnitt auf Grünland sind Jungtiere auch in Grünroggen gefährdet. Der üppige Wuchs bietet frühzeitig Äsung und Deckung. Jungtiere sind des Weiteren durch das Ausbringen von Gülle, Kreiseln, Walzen und Eggen bedroht.

Mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit steht und fällt unter anderem die Erlaubnis zur Jagdausübung. Rechtsanwältin Beate A. Fischer erklärt, was das konkret bedeutet und ab wann man per Gesetz unzuverlässig ist.
Rechtsanwältin Beate A. Fischer

Wer die Tötung und/oder Verletzung von Tieren durch Ausmähen als möglich voraussehen kann und gleichwohl keine geeigneten Maßnahmen ergreift, nimmt den Mähtod billigend in Kauf und macht sich damit strafbar. Landwirte und Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen sind daher verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Verletzung oder Tötung von Tieren (Rehkitzen, Junghasen, Vogelgelegen usw.) zu vermeiden. Dies stellt die Verantwortlichen insbesondere dann vor hohe Handlungspflichten, wenn auf der Fläche in der Vergangenheit bereits Jungtiere gefunden worden oder Verluste zu beklagen waren. 

Die überwiegende Pflicht trifft hierbei den Landwirt. Der Landwirt ist verantwortlich für die Betriebsgefahr seiner landwirtschaftlichen Maschinen und ist deshalb verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch diese Maschinen kein Personen- oder Sachschaden entsteht. Ein Landwirt, der sich weder mit den Jägern oder anderen Helfern abstimmt noch eigene Maßnahmen gegen den Mähtod der Kitze unternimmt, nimmt deshalb billigend in Kauf, dass er während des Mähvorganges im Gras abgelegte Kitze tötet.

Jagdpächter haben einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch aus der Verletzung ihres Jagdausübungsrechtes und dem damit verbundenen Aneignungsrechtes des Wildes gegen den Grundeigentümer. 

Die wichtigste Empfehlung ist die frühe Kommunikation zwischen Landwirten und Jägern sowie anderen Helfern vor Ort. Die meisten Landwirte haben selbst schon gesehen wie ein Kitz ohne Beine und Unterleib aussieht. Doch in der Praxis bricht oft die Hektik nach dem Hören des Wetterberichts oder angesichts der Aktivitäten der Landnachbarn aus und die versprochene Information und Zusammenarbeit ist vergessen.

Doch Landwirte können vieles tun, um die Verluste zu minimieren:

  • Akustische Vergrämung mit Kofferradios oder Rauchmeldern auf Dauerbetrieb von mindestens 100 dB am Vorabend der Mahd; Visuelle Vergrämung durch das Aufstellen von (blauem) Flatterband oder Blinkleuchten, 12-24 Stunden vor der Mahd;
  • Akustische Vergrämung mit Kofferradios oder Rauchmeldern auf Dauerbetrieb von mindestens 100 dB am Vorabend der Mahd;
  • Absuchen der Wiesen mit Helfern, ggf. Jagdhunden,
  • Abfliegen der Flächen mit Drohnen mit Wärme- und Echtbildkameras,
  • Vergrämen mit buttersäurehaltigen Flüssigkeiten
  • Verringerung der Mähgeschwindigkeit; insbesondere bei frühen Mahden bis Ende Juli. 
  • Schutzblenden am Mähwerk
  • Messerbalkenmäher verursachen weniger tote Wildtiere als Kreiselmäher.
  • Keine Mahd in der Dunkelheit; Lichtkegel veranlassen Wildtiere eher dazu sich zu ducken, als zu fliehen.
  • Begrenzung der Schnitthöhe auf 15 bis 20 cm erhöht die Chancen Jungtiere aller Arten den Schnitt zu überleben.
  • Möglichst späte Schnitte, ab Mitte Juli und besondere Sorgfalt bei den frühen Mahden während der Brut- und Setzzeit.

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