Es gibt ein neues Gesetz zur Benutzung von Nachtsichttechnik in Schleswig-Holstein. Die Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen ist seit dem 28. August nun auch in Schleswig-Holstein erlaubt. Dies gilt nur für Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Jahresjagdschein mindestens ein Jahr besessen haben; waffenrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. Schleswig-Holstein erlaubt Nachtsichttechnik zur Schwarzwildjagd Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben in den vergangenen Monaten den Weg für Nachtsichtvor-…
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