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Drückjagden trotz Corona in Schleswig-Holstein erlaubt

DRÜCKJAGDEN TROTZ CORONA IN SCHLESWIG-HOLSTEIN ERLAUBT

Die traditionellen herbstlichen Gemeinschaftsjagden auf Schalenwild sind in Schleswig-Holstein trotz verschärfter Kontaktbeschränkungen weiterhin möglich. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. hat entsprechende Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen veröffentlicht.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass Gesellschafts- und Bewegungsjagden auf Schalenwild weiterhin durchgeführt werden dürfen. „Diese Jagden dienen der Seuchenprävention (z. B. afrikanische Schweinepest) und dem Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“, heißt es in der neuen Landesverordnung. Bei diesen Veranstaltungen gilt lediglich das allgemeine Abstandsgebot (Mindestabstand von 1,5 Metern) sowie das Gebot, Kontakte nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken. Darüberhinausgehende Hygienemaßnahmen sind in eigener Verantwortung zu treffen. Demzufolge darf die Gesamtteilnehmerzahl außerhalb geschlossener Räume 100 Personen nicht überschreiten.

Gesellschaftsjagden auf andere Wildarten sind als Veranstaltung (gem. § 5 Abs. 3 der Corona-BekämpfVO) ebenfalls zulässig – sie dürfen allerdings eine Teilnehmerzahl von zehn Personen nicht überschreiten. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erheben. Es ist zudem ein Hygienekonzept zu erstellen.

Ausführliche Infos, Coronabestimmungen sowie ein Musterformular für die Anwesenheitsnachweise gibt es hier.

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